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EEG

Unsere Leistungen im EEG

Umweltgutachter, die nach dem Umweltauditgesetz als Umweltgutachter tätig werden dürfen, dürfen mit entsprechender Zulassung auch bestimmte Tätigkeiten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durchführen. Dies betrifft sowohl Tätigkeiten unter dem aktuellen EEG als auch unter dem für ältere Anlagen fortgeltenden EEG.

Das Ziel ist immer, eine glaubwürdige und seriöse Begutachtung solcher Anlagen zu gewährleisten. Insbesondere wenn für diese besondere Einspeisevergütungen in Anspruch genommen werden sollen.

Entsprechend des Inbetriebnahmedatums Ihrer Anlage richtet sich die Vergütung nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Der Umweltgutachter zertifiziert Biogasanlagen, Biomasse-HKW, Bioerdgas-BHKW und Holzvergaser nach dem jeweiligen EEG.

EEG 2014: Grundvergütung, Flexibilitätsprämie, Landschaftspflegebonus

EEG 2012: Grundvergütung, Einsatzstoffvergütungsklassen, Flexibilitätsprämie, Direktvermarktung (Marktprämienmodell), Vergärung von Bioabfall

EEG 2009: Grundvergütung, Güllebonus, KWK-Bonus, Landschaftspflegebonus, NaWaRo-Bonus, Technologiebonus (mit und ohne Gaseinspeisung), Luftreinhaltungsbonus

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich informieren, wie eine Begutachtung Ihrer Biomasseanlage im speziellen aussieht und welche Kosten dadurch entstehen. Nach Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung, werden wir unsere Tätigkeiten mit Ihnen abstimmen, Ihre Unterlagen sichten und die Anlage bei Ihnen Vor-Ort begehen. Die gesammelten Daten werden auf Plausibilität geprüft und Sie erhalten ein belastbares Gutachten.